Der Weg zum Führerausweis Kat.A1

Sie sind im Besitz der Kat.B?

Voraussetzungen:

Sie sind schon im Besitz der Kat.B (Auto).

  1. Gesuch ausfüllen
    Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Ihres Wohnsitzkantons, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem bei den Downloads ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie den Sehtest von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausfüllen. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.
  2. Einreichen des Antragsformulars
    Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, zwei farbige Passfotos und die ID/ den Ausländerausweis.
  3. Erhalt des Lernfahrausweises
    Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt ein Motorrad/Roller zu führen. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig.
  4. Motorrad-Grundkurs (obligatorisch)
  5. Einreichen der Motorrad-Grundkurs-Bescheinigung an die MFK
    Sie müssen keine Führerprüfung absolvieren. Reichen Sie die Motorrad-Grundkurs-Bescheinigung an die zuständige Motorfahrzeugkontrolle (MFK) ein.
  6. Erhalt des unbefristeten Führerausweises
    Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.

Das Wichtigste in Kürze:

Motorradfahrer:innen

Der Kurs findet bei jeder Witterung statt.

Brunnmatt, 4914 Roggwil