AGB

Stand Juni 2022

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der VSZ Mittelland für Geschäftskunden veranstalteten Fahrtrainings (nachfolgend Kurse genannt), unabhängig vom Kursort.
  2. Zustandekommen des Vertrags
    Der Vertrag über den Kurs kommt mit Ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung verbindlich zustande. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie zugleich diese AGB.
  3. Leistungsumfang
    Inhalte der einzelnen Kurse sowie eine elektronische Version dieser AGB finden Sie unter: www.vsz-mittelland.ch. Grundsätzlich wird mit dem eigenen bzw. mit einem mitgebrachten Fahrzeug gefahren. Sofern möglich mit Doppelbesatzung. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gegen eine Mietgebühr ein Fahrzeug der Kat. B oder D1 zur Verfügung. Das Mietfahrzeug ist vor dem Kursbesuch zu reservieren. Begleitpersonen von Kursteilnehmern, die während des Kursablaufs keine aktive Rolle spielen, sollen während des Kurses nicht im Fahrzeug Platz nehmen. Die Verpflegung ist im Kursgeld inbegriffen (ausgenommen es wird explizit anderes erwähnt). Vor und während des Kurses wird kein Alkohol ausgeschenkt.
  4. Zahlung
    Mit der Bestätigung des Angebots erhalten Sie die definitive Auftragsbestätigung. Die Rechnung erhalten Sie nach dem Kurs zugestellt und ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.
  5. Umbuchung
    Zwischen 14 und 7 Kalendertage vor dem ursprünglichen Kurstermin, ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich (auch telefonisch), unter dem Vorbehalt, dass noch ein anderer Termin frei ist und ein Instruktor aufgeboten werden kann. Für jede Umbuchung verrechnet Ihnen das VSZ Mittelland ein Umbuchungspauschale von CHF 20.- (Bearbeitungskosten).
  6. Kursannullierung durch den Geschäftskunden; Gebühren
    Falls Sie einen Kurs annullieren (kündigen), gleich aus welchem Grund, ist das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland berechtigt, eine Annullierungsgebühr (pauschalierter Schadenersatz) zu verlangen:Abmeldezeitpunkt Annullierungsgebühr:
    – 14 bis 10 Kalendertage vor dem Kurs: 50%
    – 9 bis 5 Kalendertage vor dem Kurs: 75%
    – 4 bis 1 Kalendertag vor dem Kurs: 100%
    – Nichterscheinen/-teilnahme: 100%Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail).Für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist der Tag des Empfangs Ihrer Kündigung massgeblich. Im Zweifelsfall sind Sie für die Zustellung Ihrer Kündigung nachweispflichtig. Beiträge des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die auf den Kurspreis pro Teilnehmer angerechnet wurden, sind bei einer Annullierung des Kurses, bei Nichterscheinen/- teilnahme am Kurs zu 100% durch den Geschäftskunden geschuldet.
  7. Kursannullierung durch das VSZ Mittelland
    Das VSZ Mittelland behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmende angemeldet haben oder auch, wenn die Wetterverhältnisse einen ungefährdeten Kursbetrieb nicht zulassen. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen der kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin (falls verfügbar) und der Rückzahlung, jeweils unter Ausschluss jeglicher Folgeentschädigung.
  8. Vorbereitung; Reinigung des Fahrzeuges
    Für die Abwicklung der Anmeldungsformalitäten bitten wir Sie, sich 15 Minuten vor Kursbeginn am Kursort einzufinden. Kleiden Sie sich – der Veranstaltung entsprechend – sportlich und bequem. Da wir zwischen den einzelnen Fahrlektionen immer wieder einige Minuten im Freien verbringen, empfehlen wir Ihnen eine wind und wasserdichte Jacke anzuziehen. Eine Bitte an die Kursteilnehmerinnen: Tragen Sie für die praktischen Kursteile keine Schuhe mit Plateausohlen oder hohen Absätzen. Ihr Fahrzeug sollte zu Beginn des Kurses zumindest halb vollgetankt sein. Achten Sie darauf, dass keine losen Gegenstände im Kofferraum oder im Wageninneren liegen. Diese müssen vor Beginn des Kurses befestigt oder entfernt werden. Beim Motorrad überprüfen Sie vor Antritt der Fahrt an den Kursort den technischen Zustand (Reifendruck, Ölstandskontrolle) und tanken Sie das Motorrad voll. Die komplette Motorrad-Schutzbekleidung (Helm, Stiefel, Jacke und Hose oder Kombi, Handschuhe) ist unerlässlich. Nutzfahrzeuge und Anhängergespanne sind nur in unbeladenem Zustand zum Kurs zugelassen. Ausnahmen sind in Einzelfällen im Vorfeld des Kurses gesondert mit einer Fachperson vom VSZ Mittelland zu vereinbaren. Das bei den Übungen verwendete Wasser auf der Fahrbahn kann, vor allem in den warmen Sommermonaten durch die schnelle Verdunstung, Kalkflecken auf dem Fahrzeug hinterlassen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Lack mit Essigwasser zu reinigen und anschliessend durch die Waschanlage zu fahren.
  9. Teilnahmebedingungen
    Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs beteiligten Personen, müssen Sie sich während den praktischen Kursteilen an die Anweisungen der Instruktoren/Moderatoren halten. Folgende Umstände können zum Ausschluss von einem Kurs – ohne Anspruch auf Rückzahlung – führen:
    a) Grobe Verstösse gegen die Anweisungen der Instruktoren/Moderatoren oder gegen die allgemeinen Regeln des Strassenverkehrsgesetzes, die auch auf dem Kursgelände gelten;
    b) Umstände, welche eine optimale Teilnahme am Kurs nicht erlauben wie u.a.: mangelnde Betriebssicherheit des Fahrzeuges, Trunkenheit, Drogenkonsum.
    c) Ungenügendes Beherrschen der Kurssprache (Deutsch).Der Instruktor/Moderator hat das Recht, Sie vom Kurs auszuschliessen, wenn Sie dem Kurs nicht folgen können, weil Sie die Kurssprache nicht oder nur ungenügend verstehen. Sie haben die Möglichkeit einen Dolmetscher zum Kurs mitzubringen. Wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen, berechnen wir Ihnen ab 01.02.2022 wir für diese Person eine Pauschale von CHF 30.-. Darin enthalten sind Mittagessen und Getränke für den Dolmetscher.Um die Kurse unter bestmöglichen Bedingungen durchführen zu können, werden für jedes Kursangebot eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl festgelegt.
  10. Versicherung
    Die Betriebshaftpflichtversicherung des Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland deckt Risiken im Ausbildungszentrum. Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmende sind davon ausgeschlossen. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind die Kursteilnehmenden verpflichtet, die auf dem Schulungsgelände geltende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen auf dem Gelände des Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland wird keine Haftung übernommen.Das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland hat für seine Kunden für die Dauer des Fahrtrainings eine Kollisions-Kaskoversicherung abgeschlossen. Diese erbringt ihre Leistungen subsidiär zu einer bestehenden Kaskoversicherung. Der Selbstbehalt beträgt CHF 2’000.-, die Versicherungssumme ist für Personenwagen auf CHF 50’000.- und schwere Motorwagen CHF 150’000.- begrenzt.
  11. Gutscheine
    Gutscheine vom Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland oder andere Vergünstigungsgutscheine müssen vor Kursbeginn vorgezeigt und eingelöst werden. Gutscheine sind nicht kumulierbar.
  12. Datenschutz
    Mit Ihrer Buchung berechtigen Sie dem Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland Ihre Personendaten im Rahmen ihrer Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
  13. Sonstiges
    Das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland behält sich das Recht vor, Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und unentgeltlich in Broschüren, Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden.
  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Stand Juni 2022

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der VSZ Mittelland für Privatpersonen veranstalteten Aus- und Weiterbildungskurse (nachfolgend Weiterbildungskurse genannt), unabhängig vom Kursort.
  2. Zustandekommen des Vertrags
    Der Vertrag über den Kurs kommt mit Ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung verbindlich zustande. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie zugleich diese AGB.
  3. Leistungsumfang
    Inhalte der einzelnen Weiterbildungskurse sowie eine elektronische Version dieser AGB finden Sie unter: www.vsz-mittelland.ch. Jegliches Kursmaterial für die Weiterbildungskurse wird vom Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland zur Verfügung gestellt. Fahrzeuge für CZV Kurse der Kategorie D1 (Fahrtrainings, Fahrkurse) wird ein Fahrzeug vom Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland zur Verfügung gestellt und ist im Kursgeld inbegriffen. Fahrtrainings für CZV Kurse der Kategorie C/C1 und D wird mit dem eigenen bzw. mit einem mitgebrachten Fahrzeug gefahren. Begleitpersonen von Kursteilnehmern, die während des Kursablaufs keine aktive Rolle spielen, sollen während des Kurses nicht im Fahrzeug Platz nehmen. Die Verpflegung ist im Kursgeld inbegriffen (ausgenommen es wird explizit anderes erwähnt). Vor und während des Kurses wird kein Alkohol ausgeschenkt.
  4. Zahlung
    Mit der Bestätigung des Kurstermins erhalten Sie die Rechnung für das Kursgeld, zahlbar bis spätestens 5 Tage (E-Banking, PostFinance) vor Kursbeginn. Falls Ihre Zahlung nicht vor Kursbeginn bei uns eingegangen ist und Sie keine Ausführungsbestätigung (Zahlungsauftrag aus E-Banking wird nicht akzeptiert), haben Sie die Möglichkeit das Kursgeld vor Ort in bar (1000er Noten werden nicht akzeptiert), mit EC, PostCard oder Kreditkarte zu bezahlen. Falls es Ihnen nicht möglich ist das Kursgeld vor Kursbeginn zu bezahlen, sind wir berechtigt, Sie von der Teilnahme auszuschliessen; das Kursgeld bleibt in diesem Fall dennoch geschuldet.
  5. Umbuchung
    Zwischen 14 und 7 Kalendertage vor dem ursprünglichen Kurstermin, ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich (auch telefonisch), unter dem Vorbehalt, dass noch Plätze für einen anderen Termin frei sind. Für jede Umbuchung verrechnet Ihnen das VSZ Mittelland ein Umbuchungspauschale von CHF 20.- (Bearbeitungskosten), zahlbar spätestens vor Kursbeginn.
  6. Kursannullierung durch den Teilnehmenden; Gebühren
    Falls Sie einen Kurs annullieren (kündigen), gleich aus welchem Grund, ist das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland berechtigt, eine Annullierungsgebühr (pauschalierter Schadenersatz) zu verlangen:Abmeldezeitpunkt Annullierungsgebühr:
    – 14 bis 10 Kalendertage vor dem Kurs: 50%
    – 9 bis 5 Kalendertage vor dem Kurs: 75%
    – 4 bis 1 Kalendertag vor dem Kurs: 100%
    – Nichterscheinen/-teilnahme oder zu spätes Erscheinen am Kurs: 100%Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail). Für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist der Tag des Empfangs Ihrer Kündigung massgeblich. Im Zweifelsfall sind Sie für die Zustellung Ihrer Kündigung nachweispflichtig.Bei krankheitsbedingter Abmeldung wird die Anmeldung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- storniert, wenn innert 7 Kalendertage ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorliegt. Ohne gültiges Arztzeugnis gilt die Abwesenheit als Nichterscheinen/-teilnahme und wird zu 100% verrechnet.
    Beiträge des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die auf den Kurspreis angerechnet wurden, sind bei einer Annullierung des Kurses, bei Nichterscheinen/- teilnahme und zu spätem Erscheinen am Kurs zu 100% durch Sie geschuldet.
  7. Kursannullierung durch das VSZ Mittelland
    Das VSZ Mittelland behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmende angemeldet haben oder auch, wenn die Wetterverhältnisse einen ungefährdeten Kursbetrieb nicht zulassen. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen der kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin (falls verfügbar) und der Rückzahlung, jeweils unter Ausschluss jeglicher Folgeentschädigung.
  8. Vorbereitung; Reinigung des Fahrzeuges
    Für die Abwicklung der Anmeldungsformalitäten bitten wir Sie, sich 15 Minuten vor Kursbeginn am Kursort einzufinden. Kleiden Sie sich – der Veranstaltung entsprechend – sportlich und bequem. Da wir zwischen den einzelnen Fahrlektionen immer wieder einige Minuten im Freien verbringen, empfehlen wir Ihnen eine wind und wasserdichte Jacke anzuziehen. Eine Bitte an die Kursteilnehmerinnen: Tragen Sie für die praktischen Kursteile keine Schuhe mit Plateausohlen oder hohen Absätzen. Ihr Fahrzeug sollte zu Beginn des Kurses zumindest halb vollgetankt sein. Achten Sie darauf, dass keine losen Gegenstände im Kofferraum oder im Wageninneren liegen. Diese müssen vor Beginn des Kurses befestigt oder entfernt werden. Nutzfahrzeuge und Anhängergespanne sind nur in unbeladenem Zustand zum Kurs zugelassen. Ausnahmen sind in Einzelfällen im Vorfeld des Kurses gesondert mit einer Fachperson vom VSZ Mittelland zu vereinbaren. Das bei den Übungen verwendete Wasser auf der Fahrbahn kann, vor allem in den warmen Sommermonaten durch die schnelle Verdunstung, Kalkflecken auf dem Fahrzeug hinterlassen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Lack mit Essigwasser zu reinigen und anschliessend durch die Waschanlage zu fahren.
  9. Teilnahmebedingungen
    Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs beteiligten Personen, müssen Sie sich während den praktischen Kursteilen an die Anweisungen der Instruktoren/Moderatoren halten. Folgende Umstände können zum Ausschluss von einem Kurs – ohne Anspruch auf Rückzahlung – führen:a) Grobe Verstösse gegen die Anweisungen der Instruktoren/Moderatoren oder gegen die allgemeinen Regeln des Strassenverkehrsgesetzes, die auch auf dem Kursgelände gelten;
    b) Umstände, welche eine optimale Teilnahme am Kurs nicht erlauben wie u.a.: mangelnde Betriebssicherheit des Fahrzeuges, Trunkenheit, Drogenkonsum.
    c) Ungenügendes Beherrschen der Kurssprache (Deutsch).Der Instruktor/Moderator hat das Recht, Sie vom Kurs auszuschliessen, wenn Sie dem Kurs nicht folgen können, weil Sie die Kurssprache nicht oder nur ungenügend verstehen. Sie haben die Möglichkeit einen Dolmetscher zum Kurs mitzubringen. Wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen, berechnen wir Ihnen ab 01.02.2022 wir für diese Person eine Pauschale von CHF 30.-. Darin enthalten sind Mittagessen und Getränke für den Dolmetscher. Um die Kurse unter bestmöglichen Bedingungen durchführen zu können, werden für jedes Kursangebot eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl festgelegt.
  10. Versicherung
    Die Betriebshaftpflichtversicherung des Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland deckt Risiken im Ausbildungszentrum. Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmende sind davon ausgeschlossen. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind die Kursteilnehmenden verpflichtet, die auf dem Schulungsgelände geltende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen auf dem Gelände des Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland wird keine Haftung übernommen.Das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland hat für seine Kunden für die Dauer des Fahrtrainings eine Kollisions-Kaskoversicherung abgeschlossen. Diese erbringt ihre Leistungen subsidiär zu einer bestehenden Kaskoversicherung. Der Selbstbehalt beträgt CHF 2’000.-, die Versicherungssumme ist für Personenwagen auf CHF 50’000.- und schwere Motorwagen CHF 150’000.- begrenzt.
  11. asa Kursbescheinigung / CZV Kursbescheinigung
    Mit der Anmeldung ist das Geburtsdatum und die FAK-Nummer (Führerausweis im Kreditkartenformat) mitzuteilen. Teilnehmende welche im Besitz eines blauen Führerausweises sind, müssen am Kurstag ein Führerausweis im Kreditkartenformat vorweisen. Mutationen oder Ergänzungen von Teilnehmerdaten (z.B. Nachlieferung der FAK-Nummer) können bis 3 Kalendertage nach Kursbesuch ohne Kostenfolge nachgereicht werden. Danach wird der Betrag von CHF 70.- erhoben. (CHF 30.- Mutation asa, 40.- Bearbeitungsgebühr VSZ)
  12. Gutscheine
    Gutscheine vom Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland oder andere Vergünstigungsgutscheine müssen vor Kursbeginn vorgezeigt und eingelöst werden. Gutscheine sind nicht kumulierbar.
  13. Datenschutz
    Mit Ihrer Buchung berechtigen Sie dem Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland Ihre Personendaten im Rahmen ihrer Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
  14. Sonstiges
    Das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland behält sich das Recht vor, Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und unentgeltlich in Broschüren, Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden.
  15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

Stand Juni 2022

  1. Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der VSZ Mittelland für Privatpersonen veranstalteten Fahrtrainings (nachfolgend Kurse genannt), unabhängig vom Kursort.
  2. Zustandekommen des Vertrags
    Der Vertrag über den Kurs kommt mit Ihrer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung verbindlich zustande. Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie zugleich diese AGB.
  3. Leistungsumfang
    Inhalte der einzelnen Kurse sowie eine elektronische Version dieser AGB finden Sie unter: www.vsz-mittelland.ch. Grundsätzlich wird mit dem eigenen bzw. mit einem mitgebrachten Fahrzeug gefahren. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gegen eine Mietgebühr ein Fahrzeug zur Verfügung. Das Mietfahrzeug ist vor dem Kursbesuch zu reservieren. Begleitpersonen von Kursteilnehmern, die während des Kursablaufs keine aktive Rolle spielen, sollen während des Kurses nicht im Fahrzeug Platz nehmen. Die Verpflegung ist im Kursgeld inbegriffen (ausgenommen es wird explizit anderes erwähnt). Vor und während des Kurses wird kein Alkohol ausgeschenkt.
  4. Zahlung
    Mit der Bestätigung des Kurstermins erhalten Sie die Rechnung für das Kursgeld, zahlbar bis spätestens 5 Tage (E-Banking, PostFinance) vor Kursbeginn. Falls Ihre Zahlung nicht vor Kursbeginn bei uns eingegangen ist und Sie keine Ausführungsbestätigung (Zahlungsauftrag aus E-Banking wird nicht akzeptiert), haben Sie die Möglichkeit das Kursgeld vor Ort in bar (1000er Noten werden nicht akzeptiert), mit EC, PostCard oder Kreditkarte zu bezahlen. Falls es Ihnen nicht möglich ist das Kursgeld vor Kursbeginn zu bezahlen, sind wir berechtigt, Sie von der Teilnahme auszuschliessen; das Kursgeld bleibt in diesem Fall dennoch geschuldet.
  5. Umbuchung
    Zwischen 14 und 7 Kalendertage vor dem ursprünglichen Kurstermin, ist eine Umbuchung auf einen anderen Termin möglich (auch telefonisch), unter dem Vorbehalt, dass noch Plätze für einen anderen Termin frei sind. Für jede Umbuchung verrechnet Ihnen das VSZ Mittelland ein Umbuchungspauschale von CHF 20.- (Bearbeitungskosten), zahlbar spätestens vor Kursbeginn.
  6. Kursannullierung durch den Teilnehmenden; Gebühren
    Falls Sie einen Kurs annullieren (kündigen), gleich aus welchem Grund, ist das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland berechtigt, eine Annullierungsgebühr (pauschalierter Schadenersatz) zu verlangen:Abmeldezeitpunkt Annullierungsgebühr
    – 14 bis 10 Kalendertage vor dem Kurs: 50%
    – 9 bis 5 Kalendertage vor dem Kurs: 75%
    – 4 bis 1 Kalendertag vor dem Kurs: 100%
    – Nichterscheinen/-teilnahme oder zu spätes Erscheinen am Kurs: 100%Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail). Für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist der Tag des Empfangs Ihrer Kündigung massgeblich. Im Zweifelsfall sind Sie für die Zustellung Ihrer Kündigung nachweispflichtig.Bei krankheitsbedingter Abmeldung wird die Anmeldung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- storniert, wenn innert 7 Kalendertage ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorliegt. Ohne gültiges Arztzeugnis gilt die Abwesenheit als Nichterscheinen/-teilnahme und wird zu 100% verrechnet.
    Beiträge des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die auf den Kurspreis angerechnet wurden, sind bei einer Annullierung des Kurses, bei Nichterscheinen/- teilnahme und zu spätem Erscheinen am Kurs zu 100% durch Sie geschuldet.
  7. Kursannullierung durch das VSZ Mittelland
    Das VSZ Mittelland behält sich das Recht vor, Kurse zu verschieben oder abzusagen, wenn sich zu wenige Teilnehmende angemeldet haben oder auch, wenn die Wetterverhältnisse einen ungefährdeten Kursbetrieb nicht zulassen. In diesem Fall haben Sie die Wahl zwischen der kostenlosen Umbuchung auf einen anderen Termin (falls verfügbar) und der Rückzahlung, jeweils unter Ausschluss jeglicher Folgeentschädigung.
  8. Vorbereitung; Reinigung des Fahrzeuges
    Für die Abwicklung der Anmeldungsformalitäten bitten wir Sie, sich 15 Minuten vor Kursbeginn am Kursort einzufinden. Kleiden Sie sich – der Veranstaltung entsprechend – sportlich und bequem. Da wir zwischen den einzelnen Fahrlektionen immer wieder einige Minuten im Freien verbringen, empfehlen wir Ihnen eine wind und wasserdichte Jacke anzuziehen. Eine Bitte an die Kursteilnehmerinnen: Tragen Sie für die praktischen Kursteile keine Schuhe mit Plateausohlen oder hohen Absätzen. Ihr Fahrzeug sollte zu Beginn des Kurses zumindest halb voll getankt sein. Achten Sie darauf, dass keine losen Gegenstände im Kofferraum oder im Wageninneren liegen. Diese müssen vor Beginn des Kurses befestigt oder entfernt werden. Beim Motorrad überprüfen Sie vor Antritt der Fahrt an den Kursort den technischen Zustand (Reifendruck, Ölstandskontrolle) und tanken Sie das Motorrad voll. Die komplette Motorrad-Schutzbekleidung (Helm, Stiefel, Jacke und Hose oder Kombi, Handschuhe) ist unerlässlich. Nutzfahrzeuge und Anhängergespanne sind nur in unbeladenem Zustand zum Kurs zugelassen. Ausnahmen sind in Einzelfällen im Vorfeld des Kurses gesondert mit einer Fachperson vom VSZ Mittelland zu vereinbaren. Das bei den Übungen verwendete Wasser auf der Fahrbahn kann, vor allem in den warmen Sommermonaten durch die schnelle Verdunstung, Kalkflecken auf dem Fahrzeug hinterlassen. Wir empfehlen Ihnen daher, den Lack mit Essigwasser zu reinigen und anschliessend durch die Waschanlage zu fahren.
  9. Teilnahmebedingungen
    Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und derjenigen aller anderen am Kurs beteiligten Personen, müssen Sie sich während den praktischen Kursteilen an die Anweisungen der Instruktoren/Moderatoren halten. Folgende Umstände können zum Ausschluss von einem Kurs – ohne Anspruch auf Rückzahlung – führen:a) Grobe Verstösse gegen die Anweisungen der Instruktoren/Moderatoren oder gegen die allgemeinen Regeln des Strassenverkehrsgesetzes, die auch auf dem Kursgelände gelten;
    b) Umstände, welche eine optimale Teilnahme am Kurs nicht erlauben wie u.a.: mangelnde Betriebssicherheit des Fahrzeuges, Trunkenheit, Drogenkonsum.
    c) Ungenügendes Beherrschen der Kurssprache (Deutsch).Der Instruktor/Moderator hat das Recht, Sie vom Kurs auszuschliessen, wenn Sie dem Kurs nicht folgen können, weil Sie die Kurssprache nicht oder nur ungenügend verstehen. Sie haben die Möglichkeit einen Dolmetscher zum Kurs mitzubringen. Wenn Sie einen Dolmetscher mitbringen, berechnen wir Ihnen ab 01.02.2022 wir für diese Person eine Pauschale von CHF 30.-. Darin enthalten sind Mittagessen und Getränke für den Dolmetscher. Um die Kurse unter bestmöglichen Bedingungen durchführen zu können, werden für jedes Kursangebot eine minimale sowie maximale Teilnehmerzahl festgelegt.
  10. Versicherung
    Die Betriebshaftpflichtversicherung des Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland deckt Risiken im Ausbildungszentrum. Grobfahrlässigkeit oder Vorsatz durch Teilnehmende sind davon ausgeschlossen. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind die Kursteilnehmenden verpflichtet, die auf dem Schulungsgelände geltende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Ordnungsbestimmungen einzuhalten. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen auf dem Gelände des Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland wird keine Haftung übernommen.Das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland hat für seine Kunden für die Dauer des Fahrtrainings eine Kollisions-Kaskoversicherung abgeschlossen. Diese erbringt ihre Leistungen subsidiär zu einer bestehenden Kaskoversicherung. Der Selbstbehalt beträgt CHF 2’000.-, die Versicherungssumme ist für Personenwagen auf CHF 50’000.- und schwere Motorwagen CHF 150’000.- begrenzt.
  11. Gutscheine
    Gutscheine vom Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland oder andere Vergünstigungsgutscheine müssen vor Kursbeginn vorgezeigt und eingelöst werden. Gutscheine sind nicht kumulierbar.
  12. Datenschutz
    Mit Ihrer Buchung berechtigen Sie dem Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland Ihre Personendaten im Rahmen ihrer Dienstleistungen aufzubewahren, zu verwenden (administrative Bearbeitung, statistische Analyse, Marketing) und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt wurden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben sowie diese Daten zur Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen der Weiterbildung zu verwenden.
  13. Sonstiges
    Das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland behält sich das Recht vor, Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und unentgeltlich in Broschüren, Publikationen und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden.
  14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.