Der Weg zum Führerausweis Kat.A35KW für Neueinsteiger.

Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter für die Kat.A (beschränkt bis 35KW) ist 18 Jahre.
  • Ein direkter Einstieg in die Kat.A (unbeschränkt über 35KW) ist ab 2021 nicht mehr möglich.
  • Für den Erwerb der Kat.A (unbeschränkt über 35KW) muss eine zweijährige Fahrpraxis mit der Kat.A35KW (beschränkt bis 35KW) gewährleistet sein und anschliessend eine weitere praktische Prüfung absolviert werden.
  1. Nothilfekurs (obligatorisch)
  2. Gesuch (zur Zulassung der Theorieprüfung) ausfüllen.
    Das Antragsformular erhalten Sie bei der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Ihres Wohnsitzkantons, bei der Gemeindeverwaltung, auf jedem Polizeiposten oder ganz bequem bei den Downloads ausdrucken. Füllen Sie das Formular aus, der Sehtest muss von einem anerkannten Optiker oder Augenarzt ausgefüllt werden. Das Antragsformular und der Augentest sind zwei Jahre gültig.
  3. Einreichen des Antragsformulars
    Für das Einreichen benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, den gültigen Nothilfeausweis, zwei farbige Passfotos und die ID/den Ausländerausweis.
  4. Erhalt der Zulassungsbescheinigung
    Ihr Antrag wird von der Motorfahrzeugkontrolle MFK überprüft. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung zur theoretischen Führerprüfung. Sobald Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereitet haben, können Sie sich online bei der Motorfahrzeugkontrolle MFK in Ihrem Wohnsitzkanton anmelden. Bis zum Prüfungstermin dauert es ca. drei bis vier Wochen.
  5. Theorieprüfung
    Die Prüfung kann auf der zuständigen MFK Ihres Wohnkantons absolviert werden. 50 Fragen mit weniger als 15 Fehlerpunkte müssen innert 50 Minuten beantwortet werden. Die Theorieprüfung ist frühstens einen Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalter möglich. Die bestandene Theorieprüfung ist zwei Jahre gültig.
  6. Erhalt des Lernfahrausweises
    Nach dem Erhalt des Lernfahrausweises, sind Sie berechtigt ein Motorrad zu führen. Der Lernfahrausweis ist 4 Monate gültig.
  7. Verkehrskundeunterricht VKU (obligatorisch)
  8. Motorradgrundkurs (obligatorisch)
  9. Fahrunterricht (empfohlen)
  10. Praktische Führerprüfung (Manöver und Verkehr)
    Die Prüfung dauert 60 Minuten und findet auf dem Strassenverkehrsamt des Wohnkanton statt. Sie müssen verschiedene Manöver und fahren im Verkehr mit dem eigenen Motorrad absolvieren.
  11. Erhalt des befristeten Führerausweises
    Nach der bestandenen Führerprüfung erhalten Sie einen befristeten Führerausweis (Führerschein auf Probe). Die Probezeit beträgt drei Jahre.
  12. 2 Phasen-Kurs (WAB) mit dem eigenen Fahrzeug
  13. Erhalt des unbefristeten Führerausweises
    Der unbefristete Führerausweis wird Ihnen nach 5-10 Tagen per Post zugestellt.Achtung: Falls Sie nicht der neuen Gesetzregelung (Führerschein auf Probe) unterstehen, fallen die Punkte 11 – 13 weg.

Das Wichtigste in Kürze:

Motorradfahrer:innen

Der Kurs findet bei jeder Witterung statt.

Brunnmatt, 4914 Roggwil