FAQ – Fragen & Antworten

Alle Antworten zu den meist gestellten Fragen.

Musst Du den WAB-Kurs überhaupt besuchen?

Seit 1. Dezember 2005 müssen diese Kurse all jene Personen besuchen, die erstmals ein Gesuch um einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) stellen sowie alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und ein Gesuch um einen Lernfahrausweis stellen.

Wer bestimmt über den Kursinhalt?

Sowohl die Inhalte als auch die Dauer der Kurse sind vom Gesetzgeber festgelegt. Im VSZ Mittelland werden diese Bestimmungen eingehalten – darüberhinaus finden wir aber genügend Zeit, auch auf am Kurstag auftauchende Fragen einzugehen.

Wo findet der Kurs statt und wie lange dauert dieser?

Der WAB-Kurs ist ein ganztägiger Kurs von 08:00 – 16:30 Uhr oder von 09:00 – 17:30 Uhr. Das VSZ Mittelland bietet diese täglich von Mo – So an.

Der WAB-Kurs findet ausschliesslich auf der Fahranlage des VSZ Mittelland in Roggwil statt. Dafür brauchst Du ein eigenes Fahrzeug oder ein Fahrzeug der Eltern/Freund usw. Du kannst aber auch ein Auto zum Tagessatz von CHF 80.– (inkl. Benzin) bei uns mieten.

Wann muss der Kurs besucht werden?

Hast du deine Führerprüfung nach dem 01.01.2020 bestanden? Dann musst du den WAB Kurs innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Führerprüfung besuchen.

Was mache ich, wenn ich die Kursbestätigungen verloren habe?

Kein Problem – wir können Deine Kursbestätigungen auch nachträglich gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.– ausdrucken.

WAB-Kurs vergessen? Du hast vergessen, den WAB-Kurs innerhalb von drei Jahren zu absolvieren:

  1. Nach dem Ablaufdatum des Führerausweises auf Probe darfst Du kein Fahrzeug der entsprechenden Kategorie A oder B mehr lenken.
  2. Du brauchst hierzu eine Tagesfahrbewilligung, welche nach erfolgter Anmeldung zum WAB-Kurs beim zuständigen Strassenverkehrsamt angefordert werden können. Mit dieser befristeten Fahrberechtigung darfst Du an den Kurstagen ein Fahrzeug lenken.

Wir helfen Dir gerne, wenn Du unsicher bist bezüglich dieser Anforderung einer Tagesfahrbewilligung – kontaktiere uns bei Fragen!

Wichtig:
Falls Du trotzdem nach Ablauf des Führerausweis ein Fahrzeug lenkst, wird Dir durch die Kontrollorgane das Weiterfahren untersagt, der Führerausweis entzogen und Du wirst Dich einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne gültige Fahrberechtigung stellen müssen.

Kursannullierung durch den Teilnehmenden; Gebühren

Falls Sie einen Kurs annullieren (kündigen), gleich aus welchem Grund, ist das Verkehrssicherheits-Zentrum Mittelland berechtigt, eine Annullierungsgebühr (pauschalierter Schadenersatz) zu verlangen:

Abmeldezeitpunkt/Annullierungsgebühr:

  • 14 bis 10 Kalendertage vor dem Kurs: 50%
  • 9 bis 5 Kalendertage vor dem Kurs: 75%
  • 4 bis 1 Kalendertag vor dem Kurs: 100%
  • Nichterscheinen/-teilnahme oder zu spätes Erscheinen am Kurs: 100%

Ihre Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, E-Mail). Für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist der Tag des Empfangs Ihrer Kündigung massgeblich. Im Zweifelsfall sind Sie für die Zustellung Ihrer Kündigung nachweispflichtig.

Bei krankheitsbedingter Abmeldung wird die Anmeldung ohne Kostenfolge storniert, wenn innert 7 Kalendertage ein gültiges schriftliches Arztzeugnis vorliegt. Ohne gültiges Arztzeugnis gilt die Abwesenheit als Nichterscheinen/-teilnahme und wird zu 100% verrechnet.

Beiträge des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) die auf den Kurspreis angerechnet wurden, sind bei einer Annullierung des Kurses, bei Nichterscheinen/- teilnahme und zu spätem Erscheinen am Kurs zu 100% durch Sie geschuldet.